Ja, dann müssen Sie bei der Meldestelle ein Führungszeugnis Typ "O" beantragen. Andere Führungszeugnisse werden leider nicht anerkannt. Das Führungszeugnis wird dann direkt an den Prüfungsausschuss versandt. Teilnehmer unter 18 Jahren benötigen kein Führungszeugnis, sondern eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter. Die dafür notwendige Vorlage bekommen Sie bei der Nautik Bootsfahrschule.